Aufnahme / Entlassung
COVID 19 | Aktuelle Hinweise | Veränderte Besuchsregelung
Gut aufgehoben im Marienstift Arnstadt
Aktuell ist in der Klinik der Besuch untersagt. Im Ausnahmefall sind Sonderregelungen im Bereich der Kinderorthopädie möglich.
Anmeldung zur ambulanten Behandlung
Die Anmeldung für alle Sprechstunden erfolgt über unsere Klinikaufnahme unter der Telefonnummer 0 36 28 / 7 20 102.
Gesetzlich versicherte Patienten benötigen einen Überweisungsschein eines Orthopäden, Chirurgen oder onkologisch verantwortlichen Arztes. Zusätzlich wird für die Rheumaorthopädische Sprechstunde die Überweisung eines FA für Innere Medizin mit Teilbezeichnung Rheumatologe akzeptiert.
Zur Sonografie der Säuglingshüfte kann neben dem Orthopäden auch ein FA für Kinder- und Jugendmedizin überweisen. Für die kinderorthopädische Sprechstunde ist die Überweisung eines Orthopäden nötig. Handelt es sich jedoch um ein schwerstmehrfach behindertes Kind oder um angeborene orthopädische Erkrankungen am Fuß, genügt die Überweisung des Kinderarztes.
Ist eine stationäre Behandlung angedacht, ist ein Einweisungsschein des Hausarztes bzw. des Facharztes mitzubringen.
Die Anmeldung für die Privatsprechstunden erfolgt direkt über die jeweiligen Chefarztsekretariate.
Anmeldung zur stationären Behandlung
Für Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist die stationäre Aufnahme auf der Grundlage der Einweisung durch einen niedergelassenen Arzt als Direkteinweisung oder nach vorheriger ambulanter Vorstellung möglich.
Bezüglich der Terminabsprachen zur stationären Aufnahme und der Inanspruchnahme von Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer) wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Patientenmanagement unter der Tel.-Nr.: 0 36 28 / 7 20 102, Fax: 0 36 28 / 7 20 101 oder per Mail (klinikaufnahme@ms-arn.de).
Hier können Sie mit Sr. Heike Lüftner, Sr. Kerstin Langguth und Sr. Ramona Bauß alle Fragen zur Klinikaufnahme besprechen.
Wahlleistungen/Chefarztbehandlungen können Sie auch direkt mit den Sekretariaten der Chefärzte absprechen:
- Chefarzt Prof. Dr. med. Maik Hoberg:
Frau Börner
Tel. 0 36 28 / 7 20 151
Fax 0 36 28 / 7 20 153
- Chefärztin Dr. med. Christine Bollmann:
Frau Drehkopf
Tel. 0 36 28 / 7 20 480
Fax 0 36 28 / 7 20 402
- Chefärztin Dr. med. Andrea Scholz:
Frau Börner
Tel. 0 36 28 / 7 20 151
Fax 0 36 28 / 7 20 153
Entlassmanagement
Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung unserer Patienten zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang bieten wir eine umfassende Organisation der nötigen Schritte zu einer individuell angepassten Entlassung und gegebenenfalls Weiterbehandlung.
Schon am Tag Ihrer prästationären Aufnahme haben wir die Zeit nach Ihrer Entlassung im Blick und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen alle notwendigen Schritte, die Ihre optimale Genesung nach Ihrem Klinikaufenthalt unterstützen:
- wir beraten und unterstützen Sie bei der Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln
- unser Sozialdienst berät Sie bei allen Fragen zur Anschlussrehabilitation, organisiert passende Rehabilitationsangebote und unterstützt Sie bei der Einleitung rehabilitativer Maßnahmen
- bei Bedarf kontaktieren wir Ihren weiterbehandelnden Hausarzt/Facharzt
- nachbetreuende ambulante oder stationäre Rehabilitations-/ Pflegeeinrichtungen werden frühzeitig über Ihre Entlassung informiert und erhalten mit Ihrem Einverständnis alle behandlungsrelevanten Daten mittels Entlassbrief und Verlegungsbericht
Das Ärzte- und Pflegeteam legt den Zeitpunkt Ihrer Entlassung im Interesse Ihrer Gesundheit fest und erläutert Ihnen, worauf Sie im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt achten sollten. Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie den Entlassbrief für Sie und Ihre Nachversorger, der alle wichtigen Informationen über Ihre Erkrankung, die durchgeführten Behandlungen sowie Empfehlungen zur weiteren Therapie enthält. Auch nach der Entlassung steht Ihnen die entlassende Station für wichtige Fragen zur Verfügung. Die jeweiligen Kontaktdaten können Sie Ihrem Entlassbrief entnehmen.
Unser Entlassmanagement für gesetzlich versichert stationäre Patienten richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben nach §39 Abs. 1a SGB V, die seit Oktober 2017 gelten.