Verfahren zum Umgang mit Hinweisen
Das Marienstift Arnstadt hat für den ordnungsgemäßen Umgang mit eingegangen Hinweisen
einen Verfahrensweg eingerichtet, die die Meldung menschenrechtlicher sowie umweltbezogener Risiken und Pflichten oder deren Verletzung im Rahmen der Geschäftstätigkeit ermöglicht.
Die Meldung kann namentlich oder anonym erfolgen. Im Falle der Angabe von Kontaktdaten erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung zu Ihrem Hinweis. Die interne Meldestelle und ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter werden den Hinweis prüfen und im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Ihre Kontaktmöglichkeiten:
postalisch:
§ 11 Dokumentation der Meldungen
In Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes sind wir nach § 13 Abs. 2 HinSchG verpflichtet, hinreichende Informationen zur externen Stelle zur Verfügung zu stellen. Der folgende Link verweist sie auf die Meldestelle des Bundes. Dort finden Sie weitere Informationen und die Kontaktmöglichkeit zur externen Meldestelle.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html