Angebot

Das Angebot des „Johannes-Falk-Projekts“ umfasst gemeinnützige Arbeit im Rahmen von Straffälligenhilfe und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung unter fachlicher Anleitung sowie sozialpädagogischer Begleitung.

Straffälligenhilfe

Die freie Straffälligenhilfe im „Johannes-Falk-Projekt“ richtet sich sowohl an Erwachsene als auch an junge Erwachsene und Jugendliche, welche gemeinnützige Arbeit zu folgenden Zwecken ableisten müssen:

  • zur Erfüllung einer Bewährungsauflage gemäß Strafgesetzbuch
  • zur Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemäß Thüringer Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit
  • als Maßnahme zur Erziehung gemäß Jugendgerichtsgesetz
  • zur Erfüllung von Auflagen im Rahmen eines Diversionsverfahrens gemäß Jugendgerichtsgesetz
  • zur Unterstützung eines Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß Jugendgerichtsgesetz

Die Vermittlung der Betroffenen erfolgt durch den Sozialen Dienst in der Justiz des Thüringer Oberlandesgerichts sowie durch das Jugendamt Ilm-Kreis, Jugendgerichtshilfe.

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II

Das „Johannes-Falk-Projekt“ bietet für Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II–Empfänger) Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach §16d SGB II.

Die Vermittlung der Betroffenen erfolgt durch das Jobcenter Ilm-Kreis.

Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz

Für Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (Flüchtlinge) bietet das „Johannes-Falk-Projekt“ Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Vermittlung der Betroffenen erfolgt durch das Landratsamt Ilm-Kreis, Bereich Aussiedler- und Ausländerwesen.

Sozialpädagogische Begleitung

Alle Teilnehmenden einer Arbeitsgelegenheit oder im Rahmen der Straffälligenhilfe werden entsprechend ihrer individuellen Bedarfe im „Johannes-Falk-Projekts“ sozialpädagogisch begleitet. Gemeinsam mit den Betroffenen werden vorliegende Problemsituationen analysiert und Lebensperspektiven erarbeitet. Im Fokus der sozialpädagogischen Begleitung stehen Hilfen, welche sich an den Stärken und Ressourcen sowie der Lebenswelt der Mitarbeiter orientieren.

Angebote der sozialpädagogischen Begleitung:

  • Einzelfallhilfe
  • Unterstützungsmanagement
  • Konfliktmanagement
  • Krisenintervention
  • lebenspraktische Hilfen
  • soziale Gruppenarbeit

Sozialpädagogisches Mobiles Einzelcoaching (zur beruflichen Aktivierung und Wiedereingliederung nach § 45 SGB III)

Für arbeitssuchende Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und einem damit einhergehenden erhöhten Unterstützungsbedarf, welche einen Leistungsanspruch nach SGB III (Arbeitsagentur) oder SGB II (Jobcenter) aufweisen, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an unserem sozialpädagogischen mobilen Einzelcoaching.

Die Vermittlung der Betroffenen erfolgt durch die Agentur für Arbeit des Ilmkreises sowie durch das Jobcenter des Ilmkreises.

Die Erbringung der Leistungen basiert ausschließlich auf der Grundlage von Aktivierungs- und Vermitllungsgutscheinen (AVGS).