Wir über uns

Das Marienstift Arnstadt wurde als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts rechtsfähig mit der Stiftungsurkunde vom 28. Oktober 1904 errichtet. Am 04. April 1905 begann die Arbeit der Stiftung.

Unter der Schirmherrschaft der Fürstin Witwe Marie zu Schwarzburg-Sondershausen kamen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus Kirche und Gesellschaft zusammen. Sie richteten Dienste der Gesundheitspflege zur Behandlung, Betreuung, Unterbringung, Pflege, Erziehung, Ausbildung, Beschäftigung und Förderung von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen (z. B. in Kliniken, Schulen, Werkstätten und Wohnheimen) ein.

In erster Linie sollten Menschen aus dem Lande Thüringen Aufnahme finden. Die Einrichtungen der Stiftung stehen aber auch jederzeit Personen anderer Herkunft offen. Das Marienstift Arnstadt ist Mitglied

  • im Diakonischen Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.
  • im Landesverband Christlicher Krankenhäuser in Thüringen
  • und im Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe (BEB).