Service
Termin vereinbaren
Gesetzlich versicherte Patienten benötigen einen Überweisungsschein eines Orthopäden, Chirurgen oder onkologisch verantwortlichen Arztes. Zusätzlich wird für die Rheumaorthopädische Sprechstunde die Überweisung eines Facharztes für Innere Medizin mit Teilbezeichnung Rheumatologe akzeptiert.
Neu: In den Spezialsprechstunden Knie-, Hüft- und Schultererkrankungen darf nun die Fachklinik des Marienstifts Arnstadt auch die Überweisung vom Hausarzt akzeptieren.
Gesetzlich versicherte Patienten benötigen für die Sonografie der Säuglingshüfte die Überweisung eines Orthopäden oder dem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder dem Kinderchirurgen. Für die kinderorthopädische Sprechstunde die Überweisung eines Orthopäden. Bei schwerstmehrfach behindertem Kind oder bei angeborenen orthopädischen Erkrankungen am Fuß genügt die Überweisung des Kinderarztes.